Prüfungen
Die Prüfungen bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Ungeachtet dessen, ob Sie die theoretischen Prüfungen bestanden haben, nehmen Sie an den praktischen Prüfungen mit der Gerätekunde, den Pflichtaufgaben und den Sonstigen Fertigkeiten teil. Diese Prüfungen werden in Einzelgesprächen durchgeführt.
Für jede gestellte Frage, jede gestellte Aufgabe, sind zwei Versuche möglich, die richtigen Erklärungen und Funkmeldungen abzugeben. Für die verschiedenen Funkabwicklungen werden Aufgabenkarten ausgegeben, die genau die jeweilige Situation beschreiben. Eigene schriftliche Notizen nach Kenntnisnahme der Situation und vor der Abgabe einer Funkmeldung sind nicht gestattet. Die Einhaltung der Schemas für die Sprechmeldungen und die fehlerfreie Bedienung der Funkgeräte sind unbedingt erforderlich.
Sprechfunkzeugnis UBI
1. Grundeinstellung der Sprechfunkstelle ( Erklärung DISPLAY )
2. Gerätekunde
a) DISTRESS-Taste
b) SCAN-Taste
c) DW-DUAL-WATCH-Taste
d) HI/LO-Taste
e) 16 C-Taste
3. Funkabwicklung Rang ( a,b oder c )
a) Abgabe einer Notmeldung
b) Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
c) Abgabe einer Sicherheitsmeldung
4. Funkabwicklung Routine ( a, b, c oder d )
a) Revierzentrale ( Verkehrskreis NIF / MIB )
b) Schleuse ( Verkehrskreis Schiff - Hafenbehörde )
c) Schiff ( Verkehrskreis Schiff - Schiff )
d) Häfen - Marinas ( Verkehrskreis Schiff - Hafenbehörde )
5. Sonstige Fertigkeiten ( zwei Aufgaben aus a - f )
a) Weiterleiten Notmeldung
b) Notverkehr beenden
c) Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
d) Aufhebung einer Sicherheitsmeldung
e) Bestätigung Empfang einer Notmeldung
f) Funkstille gebieten
6. Aufnahme eines Diktates ( unter Anwendung des Internationalen Buchstabier-Alphabetes )
Sprechfunkzeugnis SRC
Die theoretische Prüfung für das SRC beginnt mit der diktierten Aufnahme eines englischen Seefunktextes, unter Anwendung des Internationalen Buchstabier-Alphabetes. Das Diktieren erfolgt langsam. Schiffsnamen, Positionen, Uhrzeiten, Ortsnamen etc. werden hierbei wiederholt und buchstabiert. Zwischenfragen sind nicht erlaubt. Die Aufnahme muss fehlerfrei erfolgen. Dieser aufgenommene Text ist dann schriftlich ins Deutsche zu übersetzen. Ein weiterer deutscher Seefunktext ist schriftlich ins Englische zu übersetzen. Hierbei wird auf die Einhaltung der Standard-Redewendungen besonderer Wert gelegt.
Im Anschluss ist ein Fragebogen mit 24 Fragen im Single-Choice-Verfahren zu beantworten. 19 richtige Antworten sind zu geben, damit dieser Teil der Prüfung bestanden wird.
In der praktischen Prüfung sind die nachfolgenden Aufgaben durchzuführen :
Pflichtaufgaben ( 1 - 4 oder 5 -8 )
1. DSC-Controllers editieren und Senden eines Notalarms
2. Aussendung der Notmeldung
3. Beenden des Notverkehrs
4. DSC-Controller editieren, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe der Dringlichkeitsmeldung
5. Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
6. Weiterleitung eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk
7. Aufhebung eines Fehlalarms
8. DSC-Controller editieren, Senden eines Sicherheitsanrufes und Abgabe der Sicherheitsmeldung
Sonstige Fertigkeiten ( zwei Aufgaben aus 9 - 20 )
9. Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht in Not befindet
10. DSC-Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
11. Abwicklung des Notverkehrs
12. Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
13. Funkstille gebieten
14. Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
15. DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufes an eine
Seefunkstelle
16. Kanalwechsel
17. Abwicklung des Routineverkehrs mit einer Seefunkstelle
18. DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufes an eine
Küstenfunkstelle
19. Abwicklung des Routineverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
20. DSC-Controller einstellen
Sprechfunkzeugnis LRC
Da das SRC eine Voraussetzung für das LRC ist, wird in der theoretischen Prüfung ausschließlich ein Fragebogen mit 14 Fragen im Single-Choice-Verfahren beantwortet. Mindestens 11 Fragen sind für das Bestehen der Prüfung richtig zu beantworten.
In der praktischen Prüfung sind die nachfolgenden Aufgaben durchzuführen :
Pflichtaufgaben GW / KW ( 1 - 4 oder 5 - 8 )
1. DSC-Controller editieren und Senden eines Notalarms
2. Aussenden der Notmeldung
3. Beenden des Notverkehrs
4. DSC-Controller editieren, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe der Dringlichkeitsmeldung
5. Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
6. DSC-Controller editieren, Weiterleitung eines Notalarms und Information der Seefunkstelle in Not
7. Aufhebung eines Fehlalarms
8. DSC-Speicherabfrage, Aufnahme der Dringlichkeitsmeldung und Einleitung weiterer Maßnahmen
Pflichtaufgaben INMARSAT-C
1. Konfigurieren der Anlage ( Betriebsbereitschaft )
2. Einleiten und Auslösen eines Seenotalarms
3. Herstellung von TELEX-Verbindungen
4. Beenden der Betriebsbereitschaft
Sonstige Fertigkeiten INMARSAT-C ( zwei Aufgaben aus 1 - 5 )
1. Editieren und Abspeichern eines Textes
2. Adressbuch anlegen
3. Log kontrollieren
4. Fax absenden
5. Access-Code verwenden