Küstennaher Funkverkehr in der Seeschifffahrt
Mit dem Sprechfunkzeugnis SRC können Sie Sicherheits-, Dringlichkeits- und Notmeldungen sowie Routinemeldungen analog und digital verbreiten.
Ausrüstungspflichtige Schiffe müssen in der Küstenfahrt ( Seefahrt AREA 1 ) mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgestattet sein. Ausrüstungspflichtig sind Charterschiffe, Traditionsschiffe und Schiffe für Ausbildungszwecke.
Sind Sie mit einem ausrüstungspflichtigen Schiff in der Küsten- und Seefahrt unterwegs, benötigen Sie als Schiffsführer:in das gültige Sprechfunkzeugnis SRC, das Short-Range-Certificate.
Nutzen sie Ihr eigenes Schiff privat, benötigen Sie keine Funkanlage und folglich auch kein Funkzeugnis.
Beachten Sie aber bitte, dass Sie als Schiffsführer:in für die Sicherheit an Bord und die Sicherung der Schifffahrt grundsätzlich verantwortlich sind. Damit ist auch gemeint, dass Sie für alle möglichen Situationen über Kenntnisse und technische Einrichtungen ( u. A. Funkanlagen ) verfügen müssen.
Mindestalter : 15 Jahre
Wir haben je Funkgerät ICOM M323 / M330 / M423 und M505 in einzelnen Buchausgaben ( Taschenbuch € 12,90 oder Sachbuch € 16,90 )
Nachfolgend ein Beispiel mit unserer Buchausgabe für das Funkgerät ICOM M323 und der FREY-Software SRC TUTOR IV.
Sie erhalten in der praktischen Prüfung Aufgaben-Karten. Sie entnehmen diesen Aufgaben den Rang ( Not / Dringlichkeit / Sicherheit / Routine ) und verbreiten die Meldungen nachfolgend, ohne schriftliche Notizen.