Sprechfunkzeugnis SRC - UKW-Funk

Seeschifffahrt / Küstengebiete


Ausrüstungspflichtige Schiffe müssen in der Küstenfahrt ( Seefahrt AREA 1 ) mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgestattet sein. Ausrüstungspflichtig sind Charterschiffe, Traditionsschiffe und Schiffe für Ausbildungszwecke.

Sind Sie mit einem ausrüstungspflichtigen Schiff in der Küsten- und Seefahrt unterwegs, benötigen Sie als Schiffsführer:in das gültige Sprechfunkzeugnis SRC, das Short-Range-Certificate.

Nutzen sie Ihr eigenes Schiff privat, benötigen Sie keine Funkanlage und folglich auch kein Funkzeugnis, da für das eigene keine Ausrüstungspflicht besteht.

Beachten Sie aber bitte, dass Sie als Schiffsführer:in für die Sicherheit an Bord und die Sicherung der Schifffahrt grundsätzlich verantwortlich sind. Damit ist auch gemeint, dass Sie für alle möglichen Situationen über Kenntnisse und technische Einrichtungen ( u. A. Funkanlagen ) verfügen müssen.

Mindestalter : 15 Jahre


Wir haben für die Funkgeräte ICOM M323 / M330 / M423 und M505 in jeweils eigenen Buchausgaben

  • Prüfungsfragen und Prüfungsaufgaben zusammengestellt,
  • geben die exakten Sprechfunk- und DSC-Meldungen an,
  • erklären die richtige Bedienung der bei den Prüfungen verwendeten Funkgeräte ICOM M330 / M323 / M423 und M505
  • und den genauen Ablauf einer praktischen Prüfung.

 

Beispiel - Praktische Prüfung - Funkgerät ICOM M323

Nachfolgend ein Beispiel mit unserer Buchausgabe für das Funkgerät ICOM M323 und der FREY-Software SRC TUTOR IV.

Sie erhalten in der praktischen Prüfung Aufgaben-Karten.  Sie entnehmen diesen Aufgaben den Rang  ( Not / Dringlichkeit / Sicherheit / Routine ) und verbreiten die Meldungen nachfolgend, ohne schriftliche Notizen.