Ob UBI, SRC oder LRC, es gibt grundsätzlich einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil.
In der theoretischen Prüfung für das Sprechfunkzeugnis UBI wird zunächst ein kurzer Text, unter Anwendung des Internationalen Buchstabier-Alphabetes, diktiert, der schriftlich aufzunehmen ist. Das Diktieren erfolgt langsam. Eigennamen, Schiffsnamen, Positionen, Ortsnamen etc. werden hierbei wiederholt und buchstabiert. Zwischenfragen sind nicht erlaubt. Die Aufnahme muss fehlerfrei erfolgen.
Nachfolgend ist ein Fragebogen mit 22 Fragen im Single-Choice-Verfahren zu beantworten. Jede richtig beantwortete Frage erhält 1 Punkt, 17 Punkte müssen erreicht werden.
Die theoretische Prüfung für das SRC beginnt mit der diktierten Aufnahme eines englischen Seefunktextes, unter Anwendung des Internationalen Buchstabier-Alphabetes. Das Diktieren erfolgt langsam. Schiffsnamen, Positionen, Uhrzeiten, Ortsnamen etc. werden hierbei wiederholt und buchstabiert. Zwischenfragen sind nicht erlaubt. Die Aufnahme muss fehlerfrei erfolgen. Dieser aufgenommene Text ist dann schriftlich ins Deutsche zu übersetzen. Ein weiterer deutscher Seefunktext ist schriftlich ins Englische zu übersetzen. Hierbei wird auf die Einhaltung der Standard-Redewendungen besonderer Wert gelegt.
Im Anschluss ist ein Fragebogen mit 24 Fragen im Single-Choice-Verfahren zu beantworten. 19 richtige Antworten sind zu geben, damit dieser Teil der Prüfung bestanden wird.
Da das SRC eine Voraussetzung für das LRC ist, wird in der theoretischen Prüfung ausschließlich ein Fragebogen mit 14 Fragen im Single-Choice-Verfahren beantwortet. Mindestens 11 Fragen sind für das Bestehen der Prüfung richtig zu beantworten.
Ungeachtet dessen, ob Sie die theoretischen Prüfungen bestanden haben, nehmen Sie an den praktischen Prüfungen mit der Gerätekunde, den Pflichtaufgaben und den Sonstigen Fertigkeiten teil. Diese Prüfungen werden in Einzelgesprächen durchgeführt.
Für jede gestellte Frage, jede gestellte Aufgabe, sind zwei Versuche möglich, die richtigen Erklärungen und Funkmeldungen abzugeben. Für die verschiedenen Funkabwicklungen werden Aufgabenkarten ausgegeben, die genau die jeweilige Situation beschreiben. Eigene schriftliche Notizen nach Kenntnisnahme der Situation und vor der Abgabe einer Funkmeldung sind nicht gestattet. Die Einhaltung der Schemas für die Sprechmeldungen und die fehlerfreie Bedienung der Funkgeräte sind unbedingt erforderlich.