Wenn Sie auf Binnengewässern, also Rhein, Mosel, Donau etc. unterwegs sind und am Funkverkehr teilnehmen möchten oder Ihr Schiff mit einer UKW-Funkanlage ausgestattet ist, wird das UBI, das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt benötigt.
Eine Teilnahme am Funkverkehr ist auch dann möglich, wenn nicht Sie als Schiffsführer:in sondern ein Crew-Mitglied über das entsprechende Funkzeugnis verfügt.
Es gibt keine Ausrüstungspflicht in der Binnenschifffahrt für Fahrzeuge kleiner 20 m Länge. Es gibt aber Fahrgebiete in welchen der Funkverkehr vorgeschrieben ist.
Mindestalter : 15 Jahre
Ausrüstungspflichtige Schiffe müssen in der Küstenfahrt ( Seefahrt AREA 1 ) mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgestattet sein. Ausrüstungspflichtig sind Charterschiffe, Traditionsschiffe und Schiffe für Ausbildungszwecke.
Sind Sie mit einem ausrüstungspflichtigen Schiff in der Küsten- und Seefahrt unterwegs, müssen Sie als Schiffsführer:in Inhaber:in für das gültige Funkzeugnis SRC, das Short-Range-Certificate sein.
Nutzen sie Ihr eigenes Schiff privat, benötigen Sie keine Funkanlage und folglich auch kein Funkzeugnis, da für das eigene keine Ausrüstungspflicht besteht.
Beachten Sie aber bitte, dass Sie als Schiffsführer:in für die Sicherheit an Bord und die Sicherung der Schifffahrt grundsätzlich verantwortlich sind. Damit ist auch gemeint, dass Sie für alle möglichen Situationen über Kenntnisse und technische Einrichtungen ( u. A. Funkanlagen ) verfügen müssen.
Mindestalter : 15 Jahre
Neben dem Short Range Certificate gibt es das LRC, das Long Range Certificate, das den Funkverkehr mit Grenz-, Kurzwelle und Satellitenfunk einschließt und damit die Hohe See ( AREA 2- 4 ). Die Verpflichtung für dieses Certficate ergibt aus dem Vorgesagten zum SRC.
Mindestalter : 18 Jahre ( SRC muss vorliegen )